Abbruch und Abriss in Berlin

Ihre Profis für
Gebäudeabriss & Rückbau

Rob Abbruch – Dieser Name steht seit mittlerweile über 15 jahren für höchste Qualität in den Bereichen Abbruch und Entsorgung und hat sich als zuverlässiger partner für Privatpersonen, Gewerbe und öffentliche Auftraggeber etabliert, die auf professionelle und umweltbewusste Lösungen setzen.

Unsere Leistungen

Abbruch- und Rückbau­experten in Berlin

Ihre Vorteile mit ROB Abbruch GmbH

Abbruch Berlin auf höchstem Niveau!

Strikte Termineinhaltung

Unser effektives Projektmanagement und klare Zeitpläne garantieren eine zuverlässige, pünktliche Fertigstellung Ihres Abbruchprojekts.

Detaillierte und verständliche Angebote bieten Ihnen von Anfang an eine klare Übersicht über alle Kostenpunkte – das schafft Vertrauen und maximale Transparenz.

Wir gewährleisten eine kontinuierliche Betreuung vor, während und nach dem Abriss. So können wir auf all Ihre Anliegen schnell und kompetent eingehen.

Die Sicherheit hat für uns oberste Priorität. Wir erfüllen sämtliche vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen (u. a. TRGS 519/521 und BGR 128) bei jedem Projekt.

Zertifizierte Fachbetriebsqualität für Ihr Projekt

Unser Abbruch-Prozess Berlin

In 3 Schritten zum Abbruch

1

SCHRITT

Persönliche Beratung und Planung

Wir beraten Sie kostenfrei vor Ort in Berlin und erstellen anschließend einen individuellen und detaillierten Abbruchplan.

2

SCHRITT

Genehmigungen und Durchführung

Unser Team kümmert sich um sämtliche behördlichen Genehmigungen und setzt Ihr Abbruchprojekt professionell, sicher und termintreu um.

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SCHRITT

Entsorgung und Übergabe

Alle Materialien werden fachgerecht entsorgt und recycelt. Nach gründlicher Reinigung erhalten Sie Ihr Grundstück vollständig dokumentiert und besenrein zurück.

Abbruch­kompetenz mit Verantwortung für Umwelt und Mensch

Ganz gleich ob Komplettabbruch, Teilabriss, selektiver Rückbau, fachgerechte Entkernung oder professionelle Schadstoffsanierung – mit ROB Abbruch GmbH setzen Sie auf höchste Qualität und Zuverlässigkeit bei Abbrucharbeiten in Berlin. Dank modernster Technologien und fundiertem Fachwissen sorgen wir für eine sichere und umweltgerechte Umsetzung, eine fachgerechte Entsorgung der Materialien sowie eine sorgfältig gereinigte Baustelle.

Abgeschlossene Abbruchprojekte in Berlin
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Erfahrung im Berliner Abbruchgeschäft
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durch höchste Sicherheitsstandards
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FAQ zu Abbruch in Berlin

Berlin wächst rasant – oft müssen alte Gebäude neuen Projekten weichen. Dieses FAQ erklärt Genehmigungen, Ablauf und Kosten für Abbrucharbeiten in Berlin.

Benötige ich für Abbrucharbeiten in Berlin eine Genehmigung?

In Berlin muss grundsätzlich jede geplante Beseitigung (Abbruch) einer baulichen Anlage beim zuständigen Bauamt angezeigt werden. Informationen hierzu findest du auf der offiziellen Seite der Bearbeitung von Abbruchanzeigen – Berlin.de.

Bei kleineren, freistehenden Gebäuden – wie etwa einem Gartenhaus unter 10 m Höhe (Gebäudeklasse 1 oder 3) – ist der Abriss oft verfahrensfrei. Das bedeutet: Es ist keine Baugenehmigung notwendig. Trotzdem empfiehlt es sich, das Bauvorhaben der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen, um spätere Probleme zu vermeiden.

In allen nicht verfahrensfreien Fällen muss der Abbruch mindestens einen Monat vor Beginn beim Bauamt angezeigt werden.

Wohnraum-Abriss (zusätzlich zu beachten)

Wenn durch den Abbruch Wohnraum vernichtet wird, ist eine ausdrückliche Abrissgenehmigung erforderlich. Laut Zweckentfremdungsverbot – Berlin.de darf Wohnraum nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamts abgerissen werden.

Diese Genehmigung wird durch das Wohnungsamt des Bezirks erteilt und kann mit Auflagen verbunden sein, wie z. B.:

  • Bereitstellung von Ersatzwohnraum
  • Ausgleichszahlungen

Ohne diese Genehmigung ist der Abbruch von Wohnungen in Berlin nicht zulässig und kann durch die Behörden gestoppt werden. Weitere Informationen dazu findest du im offiziellen Service Berlin – Zweckentfremdung von Wohnraum.

Grundsätzlich muss jede geplante Beseitigung (Abbruch) einer baulichen Anlage beim zuständigen Bauamt angezeigt werden​. Bei kleinen frei stehenden Gebäuden (z.B. Gartenhaus unter 10 m Höhe, Gebäudeklasse 1 oder 3) ist der Abriss zwar verfahrensfrei (d.h. keine Baugenehmigung nötig), dennoch empfiehlt es sich, das Vorhaben der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. In allen nicht verfahrensfreien Fällen besteht Anzeigepflicht mindestens einen Monat vor Abbruchbeginn​Wenn durch den Abbruch Wohnraum vernichtet wird, ist darüber hinaus eine ausdrückliche Abrissgenehmigung erforderlich​. Laut Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) darf Wohnraum nur mit Genehmigung des Bezirksamts abgerissen werden. Diese Genehmigung wird vom Wohnungsamt des Bezirks erteilt und kann mit Auflagen verbunden sein (z.B. Bereitstellung von Ersatzwohnraum oder Ausgleichszahlungen). Ohne eine solche Genehmigung ist der Abbruch von Wohnungen in Berlin unzulässig und kann behördlich gestoppt werden.

Je nach Projekt sind für die Abbruchanzeige (bzw. den Abrissantrag) in Berlin folgende Unterlagen vorzubereiten: 

  • Anzeigeformular: Offizieller Vordruck für Abbruchanzeigen (ausgefüllt mit Angaben zum Objekt, Vorhaben und Beteiligten)​. Dieses Formular (“Bauaufsicht 104”) ist online auf den Seiten der Senatsverwaltung verfügbar. 
  • Lageplan / Flurkarte: Aktueller Lageplan des Grundstücks mit Einzeichnung des abzureißenden Gebäudes und Markierung der betroffenen Teile​. Nachbargebäude sollten zur Orientierung ebenfalls ersichtlich sein. 
  • Abgangserhebungsbogen: Formular für die Bautätigkeitsstatistik, mit dem der „Abgang“ (die Beseitigung) des Gebäudes gemeldet wird​. Diesen Bogen stellt die Bauaufsicht bereit und er ist zusammen mit der Anzeige einzureichen. 
  • Zusatznachweise: Sofern zutreffend, sind weitere Dokumente beizufügen: Bei Wohngebäuden den Genehmigungsbescheid des Wohnungsamts (Abrissgenehmigung nach ZwVbG); bei Denkmalschutzobjekten die denkmalrechtliche Genehmigung. Gegebenenfalls fordern die Behörden auch einen Standsicherheitsnachweis (statistische Beurteilung, dass der Abriss die umliegenden Strukturen nicht gefährdet) oder ein Entsorgungskonzept für anfallende Abfälle – insbesondere bei gefährlichen Stoffen wie Asbest. 

Alle erforderlichen Formulare und Merkblätter stellt die Stadt Berlin online zur Verfügung (siehe z.B. das Service-Portal auf service.berlin.de oder die Bezirksamts-Webseiten). Im Zweifel lohnt es sich, vorab bei der Bauaufsicht nachzufragen, ob weitere Unterlagen nötig sind. 

Der Ablauf eines Abbruchprojekts in Berlin gliedert sich im Wesentlichen in folgende Schritte: 

  1. Genehmigungsphase: Zunächst sind alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen bzw. Anzeigen zu erstatten (Bauaufsichtsamt und ggf. Wohnungsamt bei Wohnraum, Denkmalschutzbehörde bei Denkmälern)​. Erst wenn die behördlichen Freigaben vorliegen, darf mit dem Abriss begonnen werden. Zudem wird in dieser Phase oft ein Schadstoffgutachten veranlasst (etwa um Asbest oder andere Gefahrstoffe im Gebäude vorab zu identifizieren). 
  1. Vorbereitung der Baustelle: Vor Abrissbeginn müssen alle Versorgungsleitungen fachgerecht stillgelegt werden – Strom, Gas, Wasser und Telefon werden durch die jeweiligen Versorger getrennt. Das Grundstück und die Baustelle werden gesichert (Aufstellen von Bauzäunen, Absperrungen, eventuell Gerüste oder Schutzgerüste). Nachbargebäude werden bei Bedarf durch bauliche Maßnahmen (Abstützungen, Staubschutznetze etc.) geschützt. Ist mit Schädlingsbefall zu rechnen (etwa Ratten in einem länger leerstehenden Haus), ordnet das Gesundheitsamt vorbeugend eine Schädlingsbekämpfung an​, damit durch den Abriss keine Schädlinge in die Umgebung verdrängt werden. 
  1. Durchführung der Abbrucharbeiten: Nun startet der eigentliche Gebäudeabriss. Ein erfahrenes Abbruchunternehmen aus Berlin führt die Arbeiten kontrolliert und nach Plan durch. Meist wird von oben nach unten abgetragen, um die Statik jederzeit unter Kontrolle zu haben. Moderne Abbruchtechnik kommt zum Einsatz – z.B. Bagger mit Abbruchgreifern, Abbruchhämmer oder in Ausnahmefällen eine Abrissbirne. Dabei haben Lärm- und Staubschutz hohe Priorität: Häufig wird mit Wassersprühnebel gearbeitet, um Staub zu binden, und es wird nur zu behördlich zulässigen Zeiten (werktags, tagsüber) abgerissen. Die Baustellensicherheit wird ständig überwacht, unter Einhaltung der Arbeitsschutzregeln. 
  1. Entsorgung und Abschluss: Alle anfallenden Materialien werden fortlaufend getrennt und entsorgt. Metallteile, Holz, Beton und reiner Bauschutt werden jeweils separat gesammelt, um Recycling zu ermöglichen​. Container für Bauschutt und andere Abfälle werden aufgestellt und von Entsorgungsbetrieben abgeholt. Gefährliche Stoffe (z.B. asbesthaltige Bauteile) müssen gemäß den Vorschriften gesondert verpackt und als Sondermüll entsorgt werden​. Ist der Rückbau abgeschlossen, wird das Grundstück von Trümmern bereinigt (oft bleibt eine planierte Fläche zurück). Abschließend erfolgt bei größeren Vorhaben eine Abnahme oder Meldung an die Behörden, dass der Abbruch ordnungsgemäß durchgeführt wurde – damit wird das Gebäude aus dem Bauregister gestrichen und der Vorgang ist abgeschlossen. 

Die Abbruchkosten in Berlin hängen von vielen Faktoren ab und können stark variieren. Wichtige Einflussfaktoren sind u.a.: 

  • Größe und Bauart des Gebäudes: Ein größeres oder massiv gebautes Gebäude (Betonbau vs. Leichtbau) verursacht mehr Arbeitsaufwand und mehr Bauschutt, was die Kosten steigert. 
  • Schadstoffbelastung: Enthält das Gebäude Asbest oder andere gefährliche Stoffe, erhöhen sich die Kosten durch aufwendige Sanierungs- und Entsorgungsmaßnahmen deutlich​. Spezialfirmen müssen diese Materialien unter besonderen Schutzvorkehrungen entfernen, was teuer ist. 
  • Zugänglichkeit des Standorts: In eng bebauten innerstädtischen Lagen Berlins ist der Abriss logistisch anspruchsvoller. Wenn wenig Platz für große Maschinen oder Container ist, muss mehr in Handarbeit erledigt werden. Auch Absperrungen und Verkehrslenkungen (bei beengten Baustellen in der Innenstadt) können Zusatzkosten verursachen. 
  • Entsorgungskosten: Die Gebühren für die Entsorgung von Bauschutt und Sonderabfällen in Berlin fließen erheblich in die Kalkulation ein. Je mehr Abfall anfällt und je schlechter dieser getrennt ist, desto höher die Entsorgungskosten. Recycling von Materialien kann Kosten sparen, wohingegen Deponierung teurer ist. 

Üblicherweise erstellt das Abbruchunternehmen ein Pauschalangebot, in dem alle Leistungen enthalten sind (Abbruch, Transport, Entsorgung etc.). Als grober Richtwert kann man von etwa 150 bis 200 Euro pro Quadratmeter abgerissener Wohnfläche ausgehen​. Ein einfaches Einfamilienhaus mit z.B. 120 m² Fläche würde somit im Bereich von ca. 18.000 € bis 24.000 € liegen. Komplexere Projekte (mit Keller, schwieriger Statik, kontaminierten Baustoffen oder besonderen Auflagen) können entsprechend teurer sein. Es empfiehlt sich stets, für das konkrete Objekt einen Vor-Ort-Termin und ein individuelles Angebot einzuholen, da Abbrucharbeiten Berlin-typisch von vielen Variablen beeinflusst werden. 

In Berlin gelten strenge Vorschriften für die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen. Auf der Abrissbaustelle wird der anfallende Bauschutt möglichst direkt sortiert: Sortenreiner mineralischer Bauschutt (Beton, Ziegel, Mörtel) kann zu Recycling-Baustoff aufbereitet werden, während gemischte Bau- und Renovierungsabfälle getrennt weiterbehandelt werden müssen​. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) betreibt mehrere Recyclinghöfe, die kleinere Mengen Bauabfall von Privatpersonen annehmen; für größere Abrissmengen arbeiten Abbruchunternehmen mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben und Deponien zusammen. 

Gefährliche Abfälle wie asbesthaltige Baustoffe, PCB-haltige Materialien oder teerhaltiger Dachpappen müssen separat behandelt und über zugelassene Sonderabfall-Annahmestellen entsorgt werden​. Solche Materialien dürfen nur von dafür qualifizierten Fachfirmen ausgebaut werden (in der Regel im Rahmen der Abbrucharbeiten selbst). Beispielsweise erfordert Asbest eine Sanierung nach TRGS 519, wofür in Berlin das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) Aufsicht führt. Dieses Amt (Standort: Turmstraße 21, 10559 Berlin) überwacht die Einhaltung der Schutzvorschriften bei Asbestarbeiten​. Die Senatsverwaltung für Umwelt stellt ausführliche Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen bereit – etwa Hinweise zur Entsorgung gefährlicher Bauabfälle (Stand 07/2023) und asbesthaltiger Abfälle (Stand 01/2025)​. 

In der Praxis übernimmt das beauftragte Abbruchunternehmen die Organisation der Entsorgung und die erforderlichen Nachweise. Als Kunde sollten Sie darauf achten, dass Ihnen am Ende Entsorgungsnachweise bzw. Wiegescheine vorgelegt werden, welche die ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung aller Abbruchmaterialien in Berlin belegen. 

Denkmalgeschützte Gebäude dürfen in Berlin nur in Ausnahmefällen abgerissen werden. Das Berliner Denkmalschutzgesetz schreibt vor, dass ein Baudenkmal nur mit Genehmigung der zuständigen Denkmalbehörde ganz oder teilweise beseitigt werden darf​. Entsprechend muss vor dem Abriss eines denkmalgeschützten Hauses eine denkmalrechtliche Genehmigung beim Bezirksamt (Untere Denkmalschutzbehörde) beantragt werden. In der Praxis wird diese Genehmigung äußerst restriktiv gehandhabt – sie wird nur erteilt, wenn zwingende Gründe den Abbruch rechtfertigen (etwa akuteste Einsturzgefahr oder überwiegendes öffentliches Interesse an einem Neubau). Die Prüfung eines solchen Antrags ist sehr streng und kann im Ausnahmefall bis zu 12 Monate dauern​. Ohne Genehmigung ein denkmalgeschütztes Gebäude abzureißen, ist illegal und zieht empfindliche Geldbußen sowie Wiederherstellungsanordnungen nach sich​. In vielen Fällen versucht man statt eines Totalabrisses alternative Lösungen zu finden – zum Beispiel den Erhalt der Fassade (Teilabbrüche) oder eine Umnutzung –, um die schützenswerte Bausubstanz soweit wie möglich zu bewahren. 

Kleinere Abbrucharbeiten – zum Beispiel das Abreißen eines Gartenzauns, eines Schuppens oder das Entfernen nicht-tragender Bauteile im Innenraum – kann ein handwerklich erfahrener Eigentümer unter Umständen in Eigenregie durchführen. Größere Abbrüche hingegen sollte man Profis überlassen. Bau- und Abbrucharbeiten unterliegen in Berlin strengen Anforderungen an Standsicherheit, Arbeitsschutz und Abfallentsorgung, denen Laien oft nicht voll gerecht werden. Spätestens bei tragenden Wänden oder ganzen Gebäuden ist ein qualifiziertes Abbruchunternehmen erforderlich. Für genehmigungspflichtige Abrissvorhaben verlangt die Berliner Bauordnung zudem einen verantwortlichen Bauleiter, der die Arbeiten fachlich überwacht – in der Regel stellt das beauftragte Abbruchunternehmen diese verantwortliche Person. Selbst wenn formal keine Genehmigung nötig ist, bringt ein Fachbetrieb die nötige Erfahrung, Ausrüstung und Versicherung mit, um den Abriss sicher und effizient durchzuführen. Tatsächlich schafft man den Abriss eines ganzen Hauses nicht alleine; es muss eine Abrissfirma beauftragt werden, damit alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten und der Bauschutt ordnungsgemäß entsorgt wird​. Es ist daher ratsam, Abbrucharbeiten in Berlin an ein erfahrenes Unternehmen zu vergeben. So ist sichergestellt, dass alle Vorschriften eingehalten werden und Sie als Bauherr keine unnötigen Risiken eingehen.