Rob Abbruch – Dieser Name steht seit mittlerweile über 15 jahren für höchste Qualität in den Bereichen Abbruch und Entsorgung und hat sich als zuverlässiger partner für Privatpersonen, Gewerbe und öffentliche Auftraggeber etabliert, die auf professionelle und umweltbewusste Lösungen setzen.
Unser effektives Projektmanagement und klare Zeitpläne garantieren eine zuverlässige, pünktliche Fertigstellung Ihres Abbruchprojekts.
Detaillierte und verständliche Angebote bieten Ihnen von Anfang an eine klare Übersicht über alle Kostenpunkte – das schafft Vertrauen und maximale Transparenz.
Wir gewährleisten eine kontinuierliche Betreuung vor, während und nach dem Abriss. So können wir auf all Ihre Anliegen schnell und kompetent eingehen.
Die Sicherheit hat für uns oberste Priorität. Wir erfüllen sämtliche vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen (u. a. TRGS 519/521 und BGR 128) bei jedem Projekt.
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Wir beraten Sie kostenfrei vor Ort in Berlin und erstellen anschließend einen individuellen und detaillierten Abbruchplan.
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Unser Team kümmert sich um sämtliche behördlichen Genehmigungen und setzt Ihr Abbruchprojekt professionell, sicher und termintreu um.
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Alle Materialien werden fachgerecht entsorgt und recycelt. Nach gründlicher Reinigung erhalten Sie Ihr Grundstück vollständig dokumentiert und besenrein zurück.
Ganz gleich ob Komplettabbruch, Teilabriss, selektiver Rückbau, fachgerechte Entkernung oder professionelle Schadstoffsanierung – mit ROB Abbruch GmbH setzen Sie auf höchste Qualität und Zuverlässigkeit bei Abbrucharbeiten in Berlin. Dank modernster Technologien und fundiertem Fachwissen sorgen wir für eine sichere und umweltgerechte Umsetzung, eine fachgerechte Entsorgung der Materialien sowie eine sorgfältig gereinigte Baustelle.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden!
Berlin wächst rasant – oft müssen alte Gebäude neuen Projekten weichen. Dieses FAQ erklärt Genehmigungen, Ablauf und Kosten für Abbrucharbeiten in Berlin.
In Berlin muss grundsätzlich jede geplante Beseitigung (Abbruch) einer baulichen Anlage beim zuständigen Bauamt angezeigt werden. Informationen hierzu findest du auf der offiziellen Seite der Bearbeitung von Abbruchanzeigen – Berlin.de.
Bei kleineren, freistehenden Gebäuden – wie etwa einem Gartenhaus unter 10 m Höhe (Gebäudeklasse 1 oder 3) – ist der Abriss oft verfahrensfrei. Das bedeutet: Es ist keine Baugenehmigung notwendig. Trotzdem empfiehlt es sich, das Bauvorhaben der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen, um spätere Probleme zu vermeiden.
In allen nicht verfahrensfreien Fällen muss der Abbruch mindestens einen Monat vor Beginn beim Bauamt angezeigt werden.
Wohnraum-Abriss (zusätzlich zu beachten)
Wenn durch den Abbruch Wohnraum vernichtet wird, ist eine ausdrückliche Abrissgenehmigung erforderlich. Laut Zweckentfremdungsverbot – Berlin.de darf Wohnraum nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamts abgerissen werden.
Diese Genehmigung wird durch das Wohnungsamt des Bezirks erteilt und kann mit Auflagen verbunden sein, wie z. B.:
Ohne diese Genehmigung ist der Abbruch von Wohnungen in Berlin nicht zulässig und kann durch die Behörden gestoppt werden. Weitere Informationen dazu findest du im offiziellen Service Berlin – Zweckentfremdung von Wohnraum.
Grundsätzlich muss jede geplante Beseitigung (Abbruch) einer baulichen Anlage beim zuständigen Bauamt angezeigt werden. Bei kleinen frei stehenden Gebäuden (z.B. Gartenhaus unter 10 m Höhe, Gebäudeklasse 1 oder 3) ist der Abriss zwar verfahrensfrei (d.h. keine Baugenehmigung nötig), dennoch empfiehlt es sich, das Vorhaben der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. In allen nicht verfahrensfreien Fällen besteht Anzeigepflicht mindestens einen Monat vor AbbruchbeginnWenn durch den Abbruch Wohnraum vernichtet wird, ist darüber hinaus eine ausdrückliche Abrissgenehmigung erforderlich. Laut Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) darf Wohnraum nur mit Genehmigung des Bezirksamts abgerissen werden. Diese Genehmigung wird vom Wohnungsamt des Bezirks erteilt und kann mit Auflagen verbunden sein (z.B. Bereitstellung von Ersatzwohnraum oder Ausgleichszahlungen). Ohne eine solche Genehmigung ist der Abbruch von Wohnungen in Berlin unzulässig und kann behördlich gestoppt werden.
Je nach Projekt sind für die Abbruchanzeige (bzw. den Abrissantrag) in Berlin folgende Unterlagen vorzubereiten:
Alle erforderlichen Formulare und Merkblätter stellt die Stadt Berlin online zur Verfügung (siehe z.B. das Service-Portal auf service.berlin.de oder die Bezirksamts-Webseiten). Im Zweifel lohnt es sich, vorab bei der Bauaufsicht nachzufragen, ob weitere Unterlagen nötig sind.
Der Ablauf eines Abbruchprojekts in Berlin gliedert sich im Wesentlichen in folgende Schritte:
Die Abbruchkosten in Berlin hängen von vielen Faktoren ab und können stark variieren. Wichtige Einflussfaktoren sind u.a.:
Üblicherweise erstellt das Abbruchunternehmen ein Pauschalangebot, in dem alle Leistungen enthalten sind (Abbruch, Transport, Entsorgung etc.). Als grober Richtwert kann man von etwa 150 bis 200 Euro pro Quadratmeter abgerissener Wohnfläche ausgehen. Ein einfaches Einfamilienhaus mit z.B. 120 m² Fläche würde somit im Bereich von ca. 18.000 € bis 24.000 € liegen. Komplexere Projekte (mit Keller, schwieriger Statik, kontaminierten Baustoffen oder besonderen Auflagen) können entsprechend teurer sein. Es empfiehlt sich stets, für das konkrete Objekt einen Vor-Ort-Termin und ein individuelles Angebot einzuholen, da Abbrucharbeiten Berlin-typisch von vielen Variablen beeinflusst werden.
In Berlin gelten strenge Vorschriften für die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen. Auf der Abrissbaustelle wird der anfallende Bauschutt möglichst direkt sortiert: Sortenreiner mineralischer Bauschutt (Beton, Ziegel, Mörtel) kann zu Recycling-Baustoff aufbereitet werden, während gemischte Bau- und Renovierungsabfälle getrennt weiterbehandelt werden müssen. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) betreibt mehrere Recyclinghöfe, die kleinere Mengen Bauabfall von Privatpersonen annehmen; für größere Abrissmengen arbeiten Abbruchunternehmen mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben und Deponien zusammen.
Gefährliche Abfälle wie asbesthaltige Baustoffe, PCB-haltige Materialien oder teerhaltiger Dachpappen müssen separat behandelt und über zugelassene Sonderabfall-Annahmestellen entsorgt werden. Solche Materialien dürfen nur von dafür qualifizierten Fachfirmen ausgebaut werden (in der Regel im Rahmen der Abbrucharbeiten selbst). Beispielsweise erfordert Asbest eine Sanierung nach TRGS 519, wofür in Berlin das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) Aufsicht führt. Dieses Amt (Standort: Turmstraße 21, 10559 Berlin) überwacht die Einhaltung der Schutzvorschriften bei Asbestarbeiten. Die Senatsverwaltung für Umwelt stellt ausführliche Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen bereit – etwa Hinweise zur Entsorgung gefährlicher Bauabfälle (Stand 07/2023) und asbesthaltiger Abfälle (Stand 01/2025).
In der Praxis übernimmt das beauftragte Abbruchunternehmen die Organisation der Entsorgung und die erforderlichen Nachweise. Als Kunde sollten Sie darauf achten, dass Ihnen am Ende Entsorgungsnachweise bzw. Wiegescheine vorgelegt werden, welche die ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung aller Abbruchmaterialien in Berlin belegen.
Denkmalgeschützte Gebäude dürfen in Berlin nur in Ausnahmefällen abgerissen werden. Das Berliner Denkmalschutzgesetz schreibt vor, dass ein Baudenkmal nur mit Genehmigung der zuständigen Denkmalbehörde ganz oder teilweise beseitigt werden darf. Entsprechend muss vor dem Abriss eines denkmalgeschützten Hauses eine denkmalrechtliche Genehmigung beim Bezirksamt (Untere Denkmalschutzbehörde) beantragt werden. In der Praxis wird diese Genehmigung äußerst restriktiv gehandhabt – sie wird nur erteilt, wenn zwingende Gründe den Abbruch rechtfertigen (etwa akuteste Einsturzgefahr oder überwiegendes öffentliches Interesse an einem Neubau). Die Prüfung eines solchen Antrags ist sehr streng und kann im Ausnahmefall bis zu 12 Monate dauern. Ohne Genehmigung ein denkmalgeschütztes Gebäude abzureißen, ist illegal und zieht empfindliche Geldbußen sowie Wiederherstellungsanordnungen nach sich. In vielen Fällen versucht man statt eines Totalabrisses alternative Lösungen zu finden – zum Beispiel den Erhalt der Fassade (Teilabbrüche) oder eine Umnutzung –, um die schützenswerte Bausubstanz soweit wie möglich zu bewahren.
Kleinere Abbrucharbeiten – zum Beispiel das Abreißen eines Gartenzauns, eines Schuppens oder das Entfernen nicht-tragender Bauteile im Innenraum – kann ein handwerklich erfahrener Eigentümer unter Umständen in Eigenregie durchführen. Größere Abbrüche hingegen sollte man Profis überlassen. Bau- und Abbrucharbeiten unterliegen in Berlin strengen Anforderungen an Standsicherheit, Arbeitsschutz und Abfallentsorgung, denen Laien oft nicht voll gerecht werden. Spätestens bei tragenden Wänden oder ganzen Gebäuden ist ein qualifiziertes Abbruchunternehmen erforderlich. Für genehmigungspflichtige Abrissvorhaben verlangt die Berliner Bauordnung zudem einen verantwortlichen Bauleiter, der die Arbeiten fachlich überwacht – in der Regel stellt das beauftragte Abbruchunternehmen diese verantwortliche Person. Selbst wenn formal keine Genehmigung nötig ist, bringt ein Fachbetrieb die nötige Erfahrung, Ausrüstung und Versicherung mit, um den Abriss sicher und effizient durchzuführen. Tatsächlich schafft man den Abriss eines ganzen Hauses nicht alleine; es muss eine Abrissfirma beauftragt werden, damit alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten und der Bauschutt ordnungsgemäß entsorgt wird. Es ist daher ratsam, Abbrucharbeiten in Berlin an ein erfahrenes Unternehmen zu vergeben. So ist sichergestellt, dass alle Vorschriften eingehalten werden und Sie als Bauherr keine unnötigen Risiken eingehen.