Unser Unternehmen besitzt die behördliche Zulassung für Tätigkeiten mit Asbest im Bereich hohen Risikos gemäß § 11a Absatz 3 Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit Anhang 1 Nr. 3.4 Gefahrstoffverordnung. Diese Qualifikation bestätigt, dass sämtliche Arbeiten unter strengsten Sicherheitsauflagen, mit geschultem Personal und nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben ausgeführt werden.
Unser effektives Projektmanagement und klare Zeitpläne garantieren eine zuverlässige, pünktliche Fertigstellung Ihres Abbruchprojekts.
Detaillierte und verständliche Angebote bieten Ihnen von Anfang an eine klare Übersicht über alle Kostenpunkte – das schafft Vertrauen und maximale Transparenz.
Wir gewährleisten eine kontinuierliche Betreuung vor, während und nach dem Abriss. So können wir auf all Ihre Anliegen schnell und kompetent eingehen.
Die Sicherheit hat für uns oberste Priorität. Wir erfüllen sämtliche vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen (u. a. TRGS 519/521 und BGR 128) bei jedem Projekt.
SCHRITT
Wir führen eine kostenfreie Erstberatung durch und prüfen Ihr Objekt direkt vor Ort auf mögliche Schadstoffe, damit alle weiteren Maßnahmen sicher und geplant erfolgen können.
SCHRITT
Wir übernehmen sämtliche behördlichen Genehmigungen und setzen die Sanierungsarbeiten gemäß Berliner Vorschriften fachgerecht und termintreu für Sie um.
SCHRITT
Alle Schadstoffe werden fachgerecht entsorgt, das Objekt gründlich gereinigt und inklusive vollständiger Dokumentation an Sie übergeben.
Ganz gleich, ob Asbest, PCB, Schimmel oder Blei – die ROB Abbruch GmbH sorgt für eine sichere und nachhaltige Sanierung. Modernste Technik, umfassendes Fachwissen und professionelle Entsorgung garantieren, dass Ihre Immobilie wieder schadstofffrei ist.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden!
Berlin ist eine wachsende Metropole, in der häufig alte Gebäude für neue Bauprojekte weichen müssen. Abbrucharbeiten in Berlin werfen bei Bauherren und Eigentümern viele Fragen auf – von Genehmigungen über den Ablauf bis zur Entsorgung. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um den Gebäudeabbruch (Abriss) in Berlin. Diese FAQ liefert lokale Informationen zu Behörden, Vorschriften und Kosten, damit Ihr Abrissprojekt reibungslos verläuft.
Für bestimmte Schadstoffe wie Asbest und PCB gelten behördliche Meldepflichten. Asbestarbeiten müssen dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) gemeldet werden. PCB-Sanierungen müssen ebenfalls den Bezirksämtern angezeigt werden.
Weitere Informationen zu den notwendigen Anzeigepflichten in Berlin finden Sie hier:
Schadstoffsanierungen (z.B. Asbestsanierung) melden Sie beim LAGetSi Berlin (Turmstraße 21, 10559 Berlin). PCB-Sanierungen sind der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Bezirksamtes zu melden.
Die Kosten hängen stark vom Schadstoff, dessen Umfang und Gebäudesituation ab. Durchschnittliche Richtwerte:
Nein. Schadstoffsanierungen unterliegen in Berlin strengen gesetzlichen Vorschriften und dürfen nur durch qualifizierte Fachfirmen mit entsprechendem Sachkundenachweis durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere für Asbest und PCB.
Schadstoffe wie Asbest oder PCB gelten als Sonderabfall und müssen über spezialisierte Entsorgungsbetriebe entsorgt werden. In Berlin werden die Schadstoffe zur fachgerechten Entsorgung bei zertifizierten Sonderabfallbetrieben abgegeben und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben behandelt.